Hallo Leute,
ich habe folgende Frage.
Bei uns in der Nähe gibt es seit ca. 25 Jahren ein Regenrückhaltebecken, von der Stadt angelegt, das dazu dient, Oberflächenwasser versickern zu lassen. Es handelt sich um zwei nebeneinander liegende Gruben, die als natürlichen Untergrund Lehm haben.
Weil sie bereits so lange existieren, und weil das Ganze eingezäunt ist, gibt es da natürlich jede Menge Amphibien und Vögel - auch Buntspechte.
Weil natürlich über die Jahre auch sehr viel Schlamm eingetragen worden ist, wollen die Stadtwerke die Teiche ausbaggern - und zwar jetzt!
Gerodet ist bereits so gut wie alles, nur ein Rest an Bäumen steht noch. Demnächst sollten Die Bagger kommen.
Durch ein viele Telefonate bin ich in der Zwischenzeit so weit, dass sie eingesehen haben, dass derzeit zum baggern der völlig falsche Zeitpunkt ist. Das macht man zu einer Jahreszeit, wenn die Amphibien noch ausweichen können, und noch nicht in Winterstarre verfallen sind.
Was ich erreichen möchte, ist, dass der Restbestand an Bäumen und Sträuchern, der an der Südseite eines der beiden Teiche noch vorhanden ist, stehen bleibt, und erst in einigen Jahren gerodet wird, wenn der jetzt bereits gerodete Teil wieder nachgewachsen ist.
Ich weiß aber eben leider nicht, ob es dafür eine rechtliche Handhabe gibt.
Die Stadt ist der Meinung, wenn jetzt die richtige Jahreszeit zum roden ist, dann wird der Einfachheit halber alles gerodet.
Also: gibt es im Umweltrecht oder wo auch immer eine Passage, die belegbar ist, und aussagt, dass man einen Standort nicht vollständig rodet, um sicher zu stellen, das die dort lebenden Vögel und Amphibien die Möglichkeit haben, am Standort zu bleiben?
Eine Antwort wäre sehr dringend - am Montag soll es weiter gehen.
Freue mich über jeden Hinweis.