Hubschrauber im Nationalpark und rund um die Nische

Grüß dich Bernd,
unsere Anfrage hat folgendes ergeben:

Grundsätzlich gilt nach der EU-Verordnung (SERA.5015) in Gebirgen eine Mindestflughöhe von 600 m (2000 ft) über dem höchsten Hindernis. (Leider ergab sich hier für die Schutzgebiete in Bayern mit der Übernahme der Verordnung vor einigen Jahren eine Verschlechterung. Vorher konnten größere Schutzzonen ausgewiesen werden).
Laut Einschätzung der NPV hat sich der oben genannte Hubschrauber (wenn auch kurzzeitig nur knapp) an den vom LfU ausgewiesenen Mindestabstand von 1000 m im Bereich der Auswilderungsnische gehalten. Von den im Nationalpark und dessen Umfeld gesperrten Steinadlerhorsten war er auch ausreichend weit entfernt (heuer gab es nur eine erfolgreiche Brut in drei Revieren, keines davon im NP).

Leider kann man in der Hinsicht also nichts machen.

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